Finanzierung und Kosten:

Kosten, „Defizite“- und Geldverschwendung durch die Stadt

Die gelenkte Kostendiskussion war von Anfang an ein integraler Bestandteil der vielschichtigen Strategie der Stadtspitze gegen den Erhalt des Schlachthofs.

Die Planung der Initiative für die Sanierung mit viel geringeren Kosten interessiert die Stadt nicht im Geringsten.

Vorab ganz wichtig: Die in den städtischen Planungsgrundlagen genannte Gesamtsumme wird als Ganzes für die Kommune nie als neue Belastung fällig. Da gibt es die Investitionen des Betreibers, 600.000 € Sanierungsmittel und weitere, zu erwartende Fördermittel.

 

Unverdrossen laufen derweil die Kostenargumente gegen den Schlachthof - aktuell besonders über drei Schienen:

 

Gewerbesteuerhebesatz:

 

Die neueste Gegenstimmungsstrategie ist der Gewerbesteuersatz. Als Initiative müssen wir für ein Bürgerbegehren rein formal eine Gegenfinanzierung für eventuelle Kosten angeben. Deshalb haben wir - wieder rein formal - die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes zur Gegenfinanzierung aufgeführt.

Das ist die praktische Lösung für eine rechtsverbindliche Vorschrift, die bisher in Baden-Württemberg noch nie Anwendung gefunden hat.

Je nach Dauer und rechtlichen Änderungen kann niemand exakt die anfallenden Kosten nach einem Bürgerentscheid beziffern. Darum ist keine andere Gegenfinanzierungsformel praktikabel.

Am Ende entscheidet der Gemeinderat über jede Finanzierung.

Wenn Herr OB Neher maliziös lächelnd klagt:

„Wenn wir für den Schlachthof den Gewerbesteuerhebesatz anheben müssen, haben wir die höchsten Steuersätze in Baden-Württemberg.“,

dann weiß er ganz genau, dass es nie dazu kommen wird.

Mittelumschichtung und Zuordnung, Verschieben anderer freiwilliger Aufgaben, Zuschüsse und mehr.
Das sind die Quellen der Finanzierung.

 

Sanierungskosten:

€ 7 Millionen (Stadt) oder € 1,5-2 Millionen (Initiative)?

Die regelmäßig hochgerechnete Kalkulation der Sanierungskosten des Altbaus durch die Stadt ist bisher bestenfalls als abenteuerlich zu bezeichnen. Von Anfang an wehrte sich OB Neher gegen einen Kostenvergleich von Altbausanierung gegen Neubau – immer mit der Behauptung, dass die Sanierung des Altbaus teurer käme. Im Widerspruch dazu steht die neue Stellungnahme des von der Stadt beauftragten Büros Falkenstein vom 04.08.2020.

Es kommt ohne Abzug von Fördermitteln und Investitionen des Betreibers auf
€ 5.635.000 für die Altbausanierung und
€ 6.750.000 für den Neubau.

Bemerkenswert sind unterschiedliche Kostenannahmen
- begründet oder alles erfunden?

Falkenstein 2020                   € 5.730.000

Falkenstein 2022                   € 5.635.00 trotz neu geplanter An- und Neubauten!

Stadt in den ROMI 30/22       € 7.103.000 ??

Kostenabgaben von Stadt und eigenem Planungsbüro divergieren um € 1,5 Millionen.

Die ganze neue Kostenrechnung geht dazu von unnötigen Maßnahmen und Umfängen aus.

 

Unsere eigene Planung mit reduziertem Platzbedarf setzt über 40% der Gebäudeflächen für eine Neunutzung frei.
Das ändert die Kostenrechnung komplett.

Nach Abzug von 600.000 € für Sanierungsmittel, Zuschüsse für den Denkmalschutz, die Sanierung nicht vom Schlachthof genutzter Gebäudeanteile (Wohnungen etc.) und Eigeninvestitionen des Betreibers liegen die verbleibenden Kosten für die Stadt bei vielleicht 1,5 - 2 Million €.

Das ist durchaus zu bewältigen.

 

Angebliche Defizite

Durch den Schlachthof sollen über 12 Jahre angeblich Defizite von ca. € 290.000 (also etwa € 2000 pro Monat) für die Stadt zustande gekommen sein. Wie, das weiß bisher sogar der Gemeinderat nicht. Sind Kosten für die Büros Falkenstein und Schwan Projekt oder für die Wohnungen im Schlachthof eingerechnet? Handelt es sich um rein kalkulatorische Defizite? Die nachweisbaren direkten Aufwendungen waren bisher minimal. Nehmen wir trotz aller Zweifel an, dass die Kosten für das Büro Falkenstein oder für die Wohnungen im Schlachthof nicht eingerechnet sind.

Vielleicht handelt es sich dann um ein rein rechnerisches Defizit durch neue und seit Kurzem verpflichtende Buchhaltungsregeln für Kommunen (Doppik). Heute müssen Wertverluste der Infrastruktur durch Vernachlässigung als Kosten in die Buchhaltung einbezogen werden. Jahrzehntelang wurden für den Denkmalschutz nötige Erhaltungsmaßnahmen verschleppt. Diese neue Berechnungsgrundlage für den Schlachthof über den gesamten Pachtzeitraum von Herrn Helle anzuwenden wäre ein mehr als kühnes Beispiel für „kreative Buchführung“.

(Doppik: Die Doppik ermöglicht eine Beurteilung der Situation einer Kommune durch die Berücksichtigung von Vermögenswerten sowie Schulden und Abschreibungen über die GuV. Durch die Bilanz werden in der Doppik Vermögen und Schulden gegenüberstellt. Hiermit werden die Ressourcenverwendung sowie die Finanzierung klar ersichtlich.)

 

Gründliche Sanierung – auch in Abschnitten:

Zur Abwehrstrategie von OB Neher gehört durchgängig seit 2019 die strikte Weigerung, die Sanierung in mehren Abschnitten vorzunehmen. Das würde die Kosten auf einen längeren Zeitraum verteilen. Seinen speziellen „Gesamtsanierungsplan“ sah er als eine Möglichkeit die bestehende immissionschutzrechtliche Genehmigung eventuell zu Fall zu bringen. Ein sachlicher Grund zum Beispiel die Sanierung des Daches nicht vorzuziehen, wurde nie genannt.

Ein weiterer Grund, eine schrittweise Sanierung abzulehnen, lag für den OB sicher darin, dass damit offenkundig wäre, wie sehr die Stad ihre Pflichten das Baudenkmal Schlachthof in Stand zu halten seit Jahrzehnten vernachlässigt hatte. Allein das Wörtchen "UND" in den RoMi zeigt wieder einmal, dass die Rathausspitze die eigenen Sanierungskosten für ihr denkmalgeschütztes Gebäude mit den Modernisierungen im eigentlichen Schlachtbetrieb vermengt. Der überwiegende Teil der Kosten sind nicht dem Erhalt der Funktion des Schlachthofs zuzuordnen sondern der Denkmalschutzpflicht.

 

Kosten durch Verschleppung:

Von den von der Stadt genannten max. € 7.103.000 müssten eigentlich vorab 25%, also ca. 1,4 Millionen € als politische Preissteigerungs-Kosten infolge der Verschleppungstaktik der Stadt abgezogen werden. Weit größer ist die Summe der Verschleppungskosten, wenn wir die lange Vernachlässigung der Gebäude hinzuzählen. Diese politisch gewollten Preissteigerungs-Kosten sind alleine den Stadtoberen anzulasten.

Als Bürger dürfen wir keinesfalls in die Falle tappen, angesichts der Preissteigerungen vor den Bürgermeistern einzuknicken. Wenn wir das tun, droht das Aussitzen und Verzögern zu einer politischen Grundstrategie zu werden mit der die Stadtoberen alles abwimmeln, was ihnen nicht passt. Unser Schlachthof ist mittlerweile zum Prüfstein für die demokratische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger geworden.

Schlachthof – keine Konkurrenz zu Pflichtaufgaben:

Anders als OB Neher im Tagblatt andeutet steht die Summe für den Schlachthof natürlich nicht in Konkurrenz zu Pflichtaufgaben der Stadt wie Schulgebäuden, sondern zu Projekten wie den Umbauten am Schänzle, die dann erst später erfolgen könnten oder der WTG, die pro Jahr ca. € 745.000 benötigt.

Geldverschwendung durch die Stadt

Als Initiative und Bürgerinnen* würde uns schon sehr interessieren, wieviel Geld die Stadt bisher in ihrem Bestreben verschwendet hat, den Schlachthof abzuwickeln, koste es was es wolle.

Wieviel kosteten die endlosen nichtöffentlichen Sitzungen, wieviel der BürgerInnenrat, dessen Forderung nie gehört wurden, wieviel die Büros Falkenstein und Schwan Projekt?

Herr OB Neher ist bereit, sehr entspannt mit öffentlichen Mitteln umzugehen solange es gegen den Schlachthof geht.

„Dann lassen wir halt nach dem Bügerentscheid Falkenstein für € 500.000 planen und setzen das Geld dann in den Sand, weil es nicht geht.“

Werden dann die € 300.000 für Gärtringen fällig und die € 150.000 für die Kreisumlage?

Mit diesem Geld und den völlig unnötigen Kosten für den Bürgerentscheid könnte man einen großen Anteil der Sanierungskosten bestreiten, die den eigentlichen Schlachthof betreffen.

Über eine Million Euro spurlos versenken, das geht.
Das Geld für den Schlachthof zu nutzen, das scheint für unsere Stadtoberen ein unerträglicher Gedanke zu sein.