Tierwohl

Wirkliches Tierwohl:

Unserer Initiative lag von Anfang an ein möglichst respektvoller Umgang mit Tieren
und die umfassende Beachtung des Tierwohls am Herzen.

Die Stadt interessiert sich nicht im Geringsten für das Tierwohl.
Sie entdeckte dieses Thema erst, als Gärtringen geschlossen wurde.
Jetzt dient das „Tierwohl“ der Stadt als Argument für die Schließung
des Rottenburger Schlachthofs, wobei Fakten wenig interessieren.

Kurze Anfahrtswege, handwerkliche Schlachtung statt „Fließbandproduktion“,
das ist in Gärtringen sicher nicht zu realisieren.

„Tierwohl“ – für die Initiative ein Kernanliegen, für die Stadt nur ein Wort

Das „Tierwohl“, so wie wir alle das Wort spontan verstehen, war von Anfang an
ein Hauptmotiv der Initiative für den Erhalt des Schlachthofs in Rottenburg.
Uns geht es um kurze, möglichst wenig belastende Transportwege,
Anlieferung in Kleingruppen durch die Tierhalter, die die Tiere kennen.

Kleine Schlachtzahlen ermöglichen eine optimale Vorbereitung und das Eingehen
auf das unterschiedliche Verhalten einzelner Tiere.

Bei den geplanten Schlachtzahlen von mehreren hundert Schweinen pro Tag in Gärtringen
ist dieses individuelle Eingehen auf ein Tier praktisch unmöglich.
Von Großschlachthöfen mit CO2 Vergasung der Schweine wollen wir gar nicht sprechen.

Mittel zum Zweck

Für die Stadtspitze ist das Wort „Tierwohl“ nur ein Mittel zum Zweck um die Abwicklung des rottenburger Schlachthofs zu erreichen.
Bis zur Schließung des Schlachthofs in Gärtringen war für die Stadt das Tierwohl kein Argument.

Man wollte ja den Weg nach Gärtringen ja schmackhaft machen.

Nach dem Gärtringer Skandal wurde das Wort sofort aufgegriffen und instrumentalisiert. Die direkt Betroffenen sollten damit gegeneinander aufgewiegelt werden um den Schlachthof das Aus zu bescheren.

So sollten aus „Tierwohlgründen“ nur noch Biobauern anliefern dürfen.
Das widerspricht absolut dem Gedanken der gemeinsamen regionalen Wertschöpfung, den die Initiative mit allen beteiligten Bio- und konventionellen Landwirten unterstützt. Auch die Einzelhalter mit wenigen Tieren wären damit ausgeschlossen.

Der Zusammenhalt der Initiative erledigte den ersten Tierwohlspaltungsversuch von Herrn OB Neher.

Die angebliche Verwaltungsvorschrift „Tierwohl“...

Aktuell zitiert OB Neher andauernd eine angebliche Verwaltungsvorschrift „Tierwohl“, deren Standards er auf jeden Fall erfüllt sehen will.

Nur:
Es gibt so eine allgemeine Vorschrift gar nicht sondern nur die VwV (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung der Schlachtung nach Tierwohlkriterien, die für die Beantragung von Fördermittel für einen Schlachtbetrieb gilt.

Mittlerweile hat sogar Herr OB Neher verstanden, dass beim Schlachthof mehr Öffentlichkeit angesagt ist.
In den Rottenburger Mitteilungen haben es einige Informationen zum Schlachthof sogar prominent auf die Homepage der Stadt geschafft.

Hier kann man lesen, wie das Thema „Tierwohl“, das für viele emotional wichtig ist, wieder manipulativ gegen unseren Schlachthof verwendet wird, der dem echten Tierwohl mehr dient als es jeder größere Schlachthof könnte.

Als aufmerksame Leserin und Leser findet man bereits im zweiten Absatz eine bemerkenswerte Aussage zum Schlachthof:

„Er erfüllt jedoch nicht mehr die neuesten Ansprüche an die Tierwohlkriterien, die der Gemeinderat für einen Schlachthof am 3. Mai 2022 beschlossen hat (Grundlage VwV Tierwohl – die es ja gar nicht gibt - des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg).“

 

Mehreres fällt dabei auf:

 Neher Strategie wechselt von seinem Hauptargument Immissionsschutzproblematik, die wohl nicht stichhaltig ist, zum Tierwohl, um den Rottenburger Schlachthof abwickeln zu können. Wieder einmal widersprechen sich dabei Worte und Fakten.

So gab es am 3.Mai 2022 gar keinen Beschluss mit dem von OB Neher genannten Inhalt. Das wurde uns von Stadträtinnen* bestätigt. Eine Beschlusslage vorzutäuschen, die es gar nicht gibt, ist ein politischer Skandal und zeigt das Demokratieverständnis der Stadtspitze.

Die Aussage auf der Homepage der Stadt widerspricht dem Wortlaut des Beschlussantrags:

„Der Gemeinderat stimmt

1. der Kooperation mit den Landkreisen Böblingen und Tübingen und der Schlachthof eG Landkreis Böblingen zur Sanierung des Schlachthofs in Gärtringen und dem öffentlich- rechtlichen Vertrag über den Betrieb und die Nutzung eines Schlachthofs in Gärtringen zu. 


2. dem Investitionskostenzuschuss zur Sanierung des Schlachthofs in Gärtringen in Höhe von einmalig 300.000 EUR zu. 


3. der Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung, PSP-Element 7.015730.003, Neubau / Sanierung Schlachthof, in Höhe von 300.000 EUR zu.“

Von einem Beschlussantrag mit Tierwohlkriterien ist nichts zu lesen. Die von Neher zitierte „VwV Tierwohl“ gibt es nicht, wohl aber die genannte „VwV (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung der Schlachtung nach Tierwohlkriterien“. Mit Bezug auf Gärtringen, nicht aber auf Rottenburg, wird diese VwV immerhin in den Begründungen der Beschlussantragsunterlagen erwähnt.

Auch in der Antwort auf die Anfrage der Fraktionen an die Stadt vom 25.7.22, drei Monate nach dem angeblichen Beschlusstermin vom 3.5.22, ist von keinem Beschluss die Rede. Sehr viel unverbindlicher heißt es da: „Die Kriterien der VwV Tierwohl (wieder falsche Benennung) wurden seitens der AG Schlachthof und auch direkt im Gemeinderat als einzuhaltender Standard bei einer Sanierung bzw. eines Neubaus eines Schlachthofs klar formuliert.“ Selbst diese vage Aussage hält einer Prüfung nicht Stand, da sich keine zugänglichen Unterlagen für diese Behauptung finden lassen.

Als kommunikatives „Sahnehäubchen“ wurde eine Ergänzungsanfrage im Gemeinderat am 27.7.22 nicht beantwortet, ob es den von der Stadt verwendeten Terminus „hygienische Mindestverordnung“ in den einschlägigen Verordnungen gäbe. Wieder wurde auf die nichtexistenten Förderrichtlinien der „VwV Tierwohl“ verwiesen, die nichts mit der Hygiene zu tun haben.

Das Wort Mindestanforderungen suggeriert leider wieder eine von vorneherein gegebene Minderwertigkeit unseres Schlachthofs.

Wir sehen hier den Beginn einer gezielten Desinformationskampagne von Herrn OB Neher mit der Absicht, gegen den mehrheitlichen Bürgerwillen den Schlachthof Rottenburg zu schließen.