Schlachthof: eine Pflichtaufgabe?

Keine Pflichtaufgabe der Kommune?

Im Frageantrag der Fraktionen und den Äußerungen von Herrn OB Neher taucht das Thema auf, ob ein Schlachthof eine Pflichtaufgabe der Kommune sei so wie die Gemeindeverwaltung, der Unterhalt der Kindergärten und Schulgebäude etc.. Freiwillige Aufgaben sind u.a. die Stadtbücherei, Sportstätten und die WTG..... Der Betrieb eines Schlachthofs ist sicher keine Pflicht der Stadt.

 

Allerdings dient die Frage wieder der Irreführung.

Die Stadt ist schon seit Jahrzehnten nicht mehr die Betreiberin des Schlachthofs. Sie verpachtet nur ein Gebäude wie viele andere Liegenschaften. Betreiber ist Herr Marco Helle.

Was Herr OB Neher dagegen nicht anspricht ist die Pflicht der Stadt, das denkmalgeschützte Schlachthofareal zu erhalten.

Pflicht und Kür...

In Baden-Württemberg gibt es eine eher enge Liste kommunaler Pflichtaufgaben wie die Leistungen der öffentlichen Verwaltung, die Kindergärten und die Vorhaltung von Schulgebäuden.

Dazu kommen viele freiwillige Aufgaben, die abhängig von den finanziellen Mitteln erfüllt werden können. Das reicht von Büchereien, über den Erhalt vom Sebastian Blau Weg, Subventionen für Kultur und Vereine bis hin zur WTG und der Wirtschaftsförderung.

Anders als beim Schlachthof sind einige dieser freiwilligen Aufgaben mit hohen jährlichen Subventionsleitungen verbunden. Ein Beispiel ist die WTG, die laut Haushaltsplan mit etwa 740.000 € im Jahr zu Buche schlägt.

Seit Jahrzehnten wird der Schlachthof nicht mehr von der Stadt betrieben. Sie übernimmt hier also gar keine freiwillige Aufgabe. Die Stadt ist nur Verpächterin des Gebäudes an den Betreiber, Herrn Helle. Genauso vermietet die Stadt Wohnungen, Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen. Bestenfalls könnte die günstige Pacht als Zuschuss oder Subvention für eine von der Allgemeinheit gewünschte Leistung gesehen werden so wie die Mittel für die Kulturförderung in Rottenburg.

 

Eine Pflichtaufgabe der Stadt auf Weisung

Kompliziert wird die Betrachtung dadurch, dass die Stadt doch eine gesetzliche Verpflichtung hat, was den Erhalt des Schlachthofareals anbelangt. Das ganze Ensemble steht unter Denkmalschutz

Der Denkmalschutz ist eine Pflichtaufgabe der Stadt auf Weisung.
Das heißt sie muss Aufgaben als Denkmalschutzbehörde übernehmen.

OB Neher argumentiert, dass die Stadt wie jeder private Besitzer nicht gezwungen werden könne ein Denkmal zu erhalten.

Das stimmt und stimmt nicht. Wenn es wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann ein Besitzer von Denkmalerhaltungsmaßnahmen befreit werden. An öffentliche Eigentümer werden allerdings höhere Anforderungen gestellt als an Privatpersonen. Tatsächlich haben einige kleine Kommunen bereits gerichtlich durchsetzen können, dass sie von Erhaltungsverpflichtungen befreit werden können, die die Finanzen der Gemeinde überfordern (z.B. kleine Gemeinde, großes Schloss).

Rottenburg dürfte von der Sanierung des Schlachthofgebäudes finanziell nicht überfordert sein.